Drei Stufen elektronischer Signatur
Die EU-Verordnung eIDAS kennt drei Stufen: die einfache (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie unterscheiden sich darin, wie stark Identität und Unverändertheit des Dokuments nachgewiesen werden.
Was man im Alltag braucht
Für die meisten Geschäftsvorfälle — Auftragsbestätigung, Liefer- oder Wartungsprotokoll, Übergabe — genügt die einfache oder fortgeschrittene Signatur. Eine auf dem Gerät erfasste Unterschrift dokumentiert die Zustimmung und ist für die betriebliche Nachweisführung üblich und anerkannt.
Wann es die qualifizierte Signatur sein muss
Nur wenige Fälle verlangen per Gesetz die Schriftform bzw. eine QES (etwa bestimmte Kündigungen oder Bürgschaften). Im typischen Handwerks- und Außendienst-Alltag kommt das praktisch nicht vor.
Worauf es in der Praxis ankommt
Wichtiger als die Signatur-Stufe ist die saubere Dokumentation: Wer hat wann was bestätigt? Ein System, das die Unterschrift zusammen mit Zeitstempel und Inhalt in einem PDF archiviert, schafft genau diesen Nachweis.
Hinweis
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel kläre den konkreten Einzelfall mit einer Anwältin oder einem Anwalt.