Räum- und Streupflicht: wer sie trägt und wie sie übertragen wird
Wer einen Weg für andere öffnet, muss ihn im Rahmen des Zumutbaren sicher halten. Die Gerichte leiten diese Verkehrssicherungspflicht aus § 823 Abs. 1 BGB ab: Wer fahrlässig Körper oder Gesundheit eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen. Im Winter setzt die Räum- und Streupflicht nach dem Bundesgerichtshof eine konkrete Gefahr voraus — in der Regel allgemeine Glätte, nicht nur einzelne glatte Stellen, es sei denn, es gibt erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr (Urteil vom 14.02.2017, VI ZR 254/16).
Wer konkret räumen und streuen muss, hängt von der Fläche und von Verträgen ab:
- Auf dem Grundstück: Zugang, Hauseingang, Weg zu den Mülltonnen, Parkplatz — hier ist der Eigentümer verantwortlich, als Vermieter auch gegenüber seinen Mietern.
- Auf dem öffentlichen Gehweg: Zuständig ist zunächst die Gemeinde. Viele Gemeinden übertragen die Pflicht per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.
- Mieter: Sie müssen nur räumen, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ein Räumplan im Treppenhaus oder eine Hausordnung, die nicht Teil des Vertrags ist, genügt nicht.
- Dienstleister: Hausmeisterdienste, Gebäudedienstleister oder Garten- und Landschaftsbauer übernehmen den Winterdienst per Vertrag. Die Übertragung muss klar und eindeutig vereinbart sein; wer die Aufgabe tatsächlich übernimmt, haftet dann selbst (BGH, Urteil vom 22.01.2008, VI ZR 126/07).
Ganz aus der Verantwortung ist der Auftraggeber damit nicht. Ihm bleiben Kontroll- und Überwachungspflichten: Er muss sich vergewissern, dass der Dienstleister die übernommenen Arbeiten auch ausführt. Deshalb fragen Eigentümer und Hausverwaltungen nach Belegen. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung; was im Einzelfall gilt, regeln Satzung und Vertrag.
Nach einem Glätteunfall: was bewiesen werden muss
Stürzt jemand, wird später über zwei Fragen gestritten: Bestand in diesem Moment eine Pflicht zu räumen oder zu streuen, und wurde sie erfüllt? Beweisen muss zunächst der Gestürzte, dass eine Streupflicht bestand und schuldhaft verletzt wurde (BGH, Urteil vom 12.06.2012, VI ZR 138/11). Ein Mitverschulden des Gestürzten kann die Haftung mindern; ganz entfällt sie nach einem Beschluss des BGH aus dem Jahr 2025 aber nur bei einer ganz besonderen, schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit (VI ZR 357/24).
Ob geräumt und gestreut war, entscheidet sich oft an Zeugen und daran, wie genau sie sich erinnern. Vor dem Amtsgericht München wusste der Mitarbeiter eines gewerblichen Winterdienstes nicht mehr, ob er am Unfallmorgen kontrolliert hatte. Das Gericht ging davon aus, dass nicht kontrolliert worden war, und verurteilte das Unternehmen zu Schmerzensgeld; gewerbliche Anbieter unterliegen nach dem Urteil zudem erhöhten Sorgfaltspflichten (Urteil vom 08.08.2018, 154 C 20100/17).
Ein Eintrag direkt nach dem Einsatz hält fest, wonach später gefragt wird:
- Wann: Einsatz von–bis und der Zeitpunkt der Meldung. Die Pflicht hängt an Uhrzeiten.
- Bei welcher Witterung: Schneefall, Eisglätte, Reifglätte oder trocken, auf Wunsch mit Temperatur. Davon hängt ab, ob überhaupt gestreut werden musste.
- Was gemacht wurde: geräumt, gestreut, Schnee abgefahren oder kontrolliert, keine Glätte. Konnte eine Fläche nicht geräumt werden, steht im Nachweis, welche und warum.
- Womit: Streumittel und Menge, wenn gestreut wurde.
- Wie es aussah: Fotos der geräumten Flächen.
Im Fuß jedes PDFs stehen die Nummer der Einreichung, Datum und Uhrzeit des Eingangs und ein Prüfcode; wer das PDF bekommt, kann auf aufnamo.de/pruefen nachsehen, ob die Datei unverändert ist. Ein Freibrief ist ein Protokoll trotzdem nicht: Wie ein Gericht es würdigt, entscheidet es im Einzelfall. Kommt es trotz allem zu einem Sturz, hältst du den Vorfall mit der digitalen Schadensmeldung fest.
Uhrzeiten und Streumittel: was die Satzung der Gemeinde regelt
Ab wann Wege sicher sein müssen, wie breit geräumt wird und welche Streumittel erlaubt sind, regelt meist das Ortsrecht: die Satzung oder Verordnung der Gemeinde, in Berlin das Straßenreinigungsgesetz. Häufig gilt: werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr, und bis etwa 20 Uhr wird bei Bedarf nachgearbeitet. Eine bundesweite Regel ist das nicht. Zwei Beispiele:
- München: Gehwege müssen werktags spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags spätestens um 8 Uhr frei von Schnee und Glätte sein; bis 20 Uhr wird so oft wiederholt, wie es nötig ist. Gestreut werden dürfen etwa Sand oder Splitt, Streusalz ist verboten.
- Berlin: Schnee wird nach dem Ende des Schneefalls geräumt, bei anhaltendem Schneefall mehrmals, Glätte wird sofort beseitigt. Fällt nach 20 Uhr Schnee, muss er bis 7 Uhr am nächsten Morgen geräumt sein, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Auf Gehwegen sind Auftaumittel wie Salz verboten.
Nach Angaben des Umweltbundesamts ist Streusalz in vielen Gemeinden für Private verboten; manche erlauben es sparsam an Gefahrenstellen wie Treppen. Im Formular stehen Splitt, Granulat, Sand, Salz und Sole zur Auswahl. Die Liste passt du an das an, was in deinen Gemeinden und Verträgen erlaubt ist — dann zeigt jeder Nachweis, womit an welchem Objekt gestreut wurde.
Schneit es den ganzen Tag, wird mehrmals geräumt. Jeder Einsatz ist dann ein eigener Eintrag mit eigener Uhrzeit, und die Liste zeigt, wie oft an diesem Tag jemand vor Ort war.
Der Nachweis auf der Tour: QR-Code am Eingang, vier Eingaben
Geräumt wird oft zwischen 4 und 7 Uhr, im Dunkeln, mit klammen Fingern und vielen Objekten auf der Tour. Deshalb ist die Vorlage „Winterdienst-Nachweis“ auf das Nötigste gekürzt:
- QR-Code je Objekt: Aus deiner Objektliste erzeugst du Serien-Links, in denen Objekt und Anschrift schon eingetragen sind. Die Links druckst du unter „Code-Aufkleber“ als QR-Codes, für draußen am besten auf wetterfeste Folienetiketten, und klebst sie an Hauseingang oder Briefkasten.
- Vier Eingaben: Name, Einsatz von–bis, Maßnahme, Witterung. Datum und Uhrzeit setzt Aufnamo selbst; ein Konto braucht zum Ausfüllen niemand.
- Nur was passt: Streumittel und Menge erscheinen erst bei „Gestreut“, die Frage nach nicht geräumten Flächen erst bei „Nicht alle Flächen möglich“. Diese Bedingungen wirken ab dem Tarif Starter; im kostenlosen Tarif stehen die Felder immer da und sind freiwillig.
- Ohne Netz: Ein geöffnetes Formular lässt sich ohne Empfang ausfüllen und geht raus, sobald wieder Netz da ist. Als Zeitstempel gilt dann der Eingang, die tatsächliche Einsatzzeit steht im Feld von–bis.
Die Flächen werden nicht einzeln angetippt: Der Nachweis hält fest, dass die Angaben für alle vereinbarten Flächen des Objekts gelten, soweit nichts anderes eingetragen ist. Welche Flächen das sind, gehört in den Vertrag oder ein Objektblatt. Für Touren mit vielen Funklöchern legst du das Formular als App auf den Startbildschirm und machst im Baukasten aus dem Feld „Objekt“ eine Auswahl mit den Objekten der Tour. Ab dem Tarif Starter bietest du das Formular auch in der Sprache deines Teams an; im Nachweis stehen Fragen und Auswahl trotzdem auf Deutsch, mit der Übersetzung dahinter.
Wie Link, QR-Code und App zusammenspielen, erklärt die Hilfe zum Veröffentlichen und Teilen, die Aufkleber die Hilfe zu Formularen und Feldern. Lieber erst auf Papier? Den Winterdienst-Nachweis als PDF-Vorlage füllst du am PC aus oder druckst ihn aus, ein Blatt je Einsatz. Was Papier und Handy sonst unterscheidet, vergleicht der Ratgeber Papierformular oder digitales Formular?
Nach dem Absenden: Monatsliste, Ablage je Objekt und Abrechnung
Was mit jeder Meldung passiert, richtest du einmal im Formular als Aktionen ein:
- Zeile je Einsatz: Objekt, Uhrzeit, Maßnahme, Streumittel und Menge landen in deiner Google- oder Excel-Tabelle. Daraus rechnest du die Einsätze ab, summierst den Streumittelverbrauch und filterst die Monatsliste je Objekt für Eigentümer oder Hausverwaltung.
- PDF in die Ablage je Objekt: Eine Cloud-Aktion legt jedes PDF samt Fotos in deinem eigenen Speicher ab; mit Jahr und Objekt in der Pfad-Vorlage landet es im richtigen Ordner. Mehr dazu in der Hilfe zum Cloud-Speicher.
- Mail nur, wo sie hilft: An den Auftraggeber geht eine Mail nur, wenn du dafür eine Aktion anlegst. Sinnvoll ist eine Mail an die Einsatzleitung, sobald jemand „Nicht alle Flächen möglich“ meldet; dann wird nachgeräumt und der Auftraggeber informiert. Kommt bei jeder Meldung eine Mail an dich und reicht dir die Liste, schaltest du diese Aktion ab.
Die Liste hilft auch bei der Rechnung. Der BGH ordnet den Winterdienstvertrag als Werkvertrag ein; bleiben Einsätze aus, kann der Auftraggeber die Vergütung um den Wert der nicht erbrachten Leistung mindern (Versäumnisurteil vom 06.06.2013, VII ZR 355/12). Steht jeder Einsatz mit Uhrzeit in der Tabelle, sprecht ihr über belegte Einsätze statt über Vermutungen.
Eine Grenze hat jede Liste: Ein ausgefallener Einsatz meldet sich nicht von selbst. Nach jeder Glättenacht lohnt ein Blick der Einsatzleitung, ob jedes Objekt der Tour einen Eintrag hat. Jeder Einsatz an einem Objekt ist eine Einreichung, bei 20 Objekten und 15 Glättetagen im Monat also 300; welcher Tarif dazu passt, steht auf der Preisseite. Für die Unterhaltsreinigung derselben Objekte gibt es den Reinigungsnachweis je Einsatz nach demselben Muster.